ASF-Nachschulung

Aufbau Seminar Fahranfänger

Nach dem Erwerb des Führerscheins, besteht für den Fahranfänger eine Probezeit von zwei Jahren.

Diese Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre, auf dann insgesamt vier Jahren, wenn man innerhalb der Probezeit mit einem schwerwiegenden Delikt , oder zwei weniger schwerwiegenden Delikten auffällig geworden ist.

Die Fahrerlaubnisbehörde wird dann die Teilnahme an einer ASF-Nachschulung anordnen. Für diese Nachschulung wird eine Frist gesetzt, innerhalb der man eine Bescheinigung über einen absolvierten ASF-Kurs von einer autorisierten und zugelassenen Fahrschule vorlegen muß.

Wird die Bescheinigung nicht vorgelegt, wird der Führerschein eingezogen.

  • Das Seminar findet in Kursen von mindestens sechs und höchstens 12 Personen statt.
  • Die Dauer beträgt vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten - es ist kein Theorie-Unterricht.
  • Zusätzlich ist eine Beobachtungsfahrt durchzuführen.
  • Die Teilnahme an allen Terminen ist zwingend vorgeschrieben, sonst darf keine Bescheinigung ausgestellt werden.
  • Eine Prüfung findet dabei nicht statt!

Nach erfolgreicher Teilnahme muss die Teilnahmebescheinigung Ihrer Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.

In den Kosten des Seminars sind Getränke, Obst und sonstige Gehirnnahrung enthalten.