Leicht-Kfz bis 45 km/h

Die Führerscheinklasse AM    (ehemals Klasse S)

Seit Februar 2005 ist es möglich, die Führerscheinklasse S seit dem 19.01.2013 Führerscheinklasse AM zu erwerben. Mindestalter: 16 Jahre. Dieser Führerschein beinhaltet mehrspurige (drei- und vierrädrige) Leicht-Kfz bis max. 45 km/h und höchstens 350 kg Gewicht (Leermasse). Motoren: Entweder Benzinmotor 50 ccm oder Dieselmotor bzw. Elektromotor bis 4 KW.

Darunter fallen zwei Fahrzeuggruppen:

  • Leicht-Pkw (sogenannte Miniautos) und
  • Quads oder auch ATV (engl. all terrain vehicles), das sind vierrädrige, motorradähnliche Kfz, oder Trikes, soweit diese nur bis 45 km/h zugelassen sind.

Übrigens: Mit dem Führerschein Kl. B dürfen Sie die Fahrzeuge der Klasse AM ebenfalls fahren. Sind Leicht-Pkw oder Quads schneller als 45 km/h, dann fallen sie nicht mehr unter die Klasse AM, sondern unter die Klasse B.