Führerscheinklassen ab 19.01.2013

Die Fahrschule Miecke & Partner bieten dem Fahrschüler nicht nur die Fahrschulausbildung in Theorie und Praxis an.

 

 

Sollten Sie besondere Wünsche haben, sich unsicher im Straßenverkehr fühlen, oder sind lange nicht gefahren und wünschen sich eine zusätzliche Fahrschulung, oder haben Sie Probleme mit den neuesten Verkehrsregeln oder Verkehrszeichen? Auch hierfür bieten wir unsere Fachkompetenz an. Fragen Sie in unserem Büro, wir werden sicherlich auch für Sie eine Lösung finden.

Nachfolgend eine Übersicht mit kurzer Beschreibung über die Führerscheine und Führerscheinklassen die aktuell im Angebot sind.

Info`s "Führerschein mit 17"


Mofa

Mofa 25 und Segway
  • Mofafahrer (Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h bbH) und Segway-Fahrer (zweirädrige Elektroroller) benötigen eine Prüfbescheinigung
  • Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung
 

Besonderheiten

keine praktische Fahrprüfung!
nach 2 Fahrstunden und 6 Unterrichtseinheiten wird nur eine theoretische Prüfung gemacht.
Wer vor dem 01.04.1980, 15 Jahre alt war benötigt keine Mofa Prüfbescheinigung.

Erwerb

direkt

Mindestalter

15 Jahre

Mofakurse finden ständig in unserem Hause statt. Die Prüfung kann max. 3 Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden.

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Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor
  • bis 45 km/h bbH, mit
    max. 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.
  • max. 4kW Nenndauerleistung (Elektromotor)
 
Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 ccm Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elekromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)

Besonderheiten

Kleinkrafträder, die bis zum 31.12.2001 in den Verkehr gebracht werden, dürfen bis 50 km/h schnell sein.

vorgeschriebene Sonderfahrten:

keine Sonderfahrten

Dauer der Fahrprüfung:

55 Minuten

Erwerb:

direkt

Mindestalter

16 Jahre

Einschluss:

keine

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Klasse A1

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit bis zu 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Motorleistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h bbH und mit einer max. Motorleistung bis zu 15 kW
 

Fahrzeuge

Motorräder bis 125 ccm und 11 kW

vorgeschriebene Sonderfahrten:

5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrt                         

Dauer der Fahrprüfung:

70 Minuten

Erwerb:

direkt

Mindestalter

16 Jahre

Einschluss:

AM

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Klasse A2 (bis 35 kW)

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW(48 Ps), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich
 

Mindestalter

18 Jahre

vorgeschriebene Sonderfahrten:

5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrt

bei vorhandener Klasse A1: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Beleuchtungsfahrt

Dauer der Fahrprüfung:

70 Minuten

Erwerb

direkt

Mindestalter

18 Jahre

Einschluss:

AM, A1

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Klasse A

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h (ohne Leistungsbeschränkung)
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bbH von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung über 15 kW
 

Besonderheiten

Wer die Klasse A erwerben möchte, ohne vorher zwei Jahre lang die Klasse A2 zu besitzen, muss mindestens 24 Jahre alt sein. Das nennt man "Direkteinstieg".

vorgeschriebene Sonderfahrten:

5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrt

bei vorhandener Klasse A2 unter 2 Jahren: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Beleuchtungsfahrt

Dauer der Fahrprüfung:

70 Minuten

Erweb:

direkt

Mindestalter

24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, nur praktische Prüfung erforderlich

Einschluss:r

AM, A1, A2

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Klasse B

  • Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeugen der Klassen A1, A2 und A - bis 3500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
  • Anhänger bis 750 kg zGM bzw. Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination 3500 kg nicht übersteigt
 

Besonderheiten

Bei Ausbildung und Prüfung auf Automatikfahrzeugen wird auch der Führerschein auf Automatikfahrzeuge beschränkt.
Wir bieten auf Wunsch die Ausbildung auf einem VW Tiguan Automatik an.

vorgeschriebene Sonderfahrten:

5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrt

Dauer der Fahrprüfung:

60 Minuten

Erwerb:

direkt

Mindestalter

18 Jahre
17 Jahre bei begleitetem Fahren

Einschluss:

AM, L

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Klasse B96

Fahrerlaubnis der Kl. B mit Schlüssel 96

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen, sofern die zGM der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt
  • Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich
 

Besonderheiten

Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse sondern eine Ausdehnung der Klasse B
Es darf auch mit einem Automatik-Zugfahrzeug ausgebildet werden, ohne Beschränkung der Klasse BE auf Automatikfahrzeuge

Dauer der Ausbildung

Theorie: 150 Minuten
Praxis: Praktische Übungen 210 Minuten
Fahren im Realverkehr 60 Minuten

Dauer der Fahrprüfung:

nicht erforderlich

Vorbesitz:

Die Schulung darf bereits vor Erteilung der Klasse B erfolgen

Mindestalter

18 Jahre
17 Jahre bei begleitetem Fahren

Einschluss:

keine

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Klasse BE

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bzw. Sattelanhänger bestehen, sofern die zGM des Anhängers bzw. Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt
 

Mindestalter

18 Jahre

Besonderheiten

Es darf auch mit einem Automatik-Zugfahrzeug ausgebildet werden, ohne Beschränkung der Klasse BE auf Automatikfahrzeuge.

vorgeschriebene Sonderfahrten:

3 Überland, 1 Autobahn, 1 Beleuchtungsfahrt

Dauer der Fahrprüfung:

55 Minuten

Vorbesitz:

Klasse B

Mindestalter

18 Jahre
17 Jahre bei begleitetem Fahren

Einschlussr

keine

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Klasse C1

  • Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeugen der Klassen A1, A2, A - mit mehr als 3500 kg zGM aber nicht mehr als 7500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
  • Anhänger bis zu 750 kg zGM
 

Befristung

bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung

Besonderheiten

Wer mit dem der Führerscheinklasse C1 Gewerblich fahren möchte muß zusätzlich noch die Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolvieren.

vorgeschriebene Sonderfahrten:

3 Überland, 1 Autobahn, 1 Beleuchtungsfahrt
in einem gemeinsamen Ausbildungsgang mit C1E
1 Überland, 1 Autobahn, 0 Beleuchtungsfahrt

Dauer der Fahrprüfung:

85 Minuten

Vorbesitz:

Klasse B

Mindestalter:

18 Jahre

Einschluss:r

keine

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Klasse C1E

  • Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Kl. C1 und Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination 12000 kg nicht übersteigt
  • Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Kl. B und Anhänger oder Sattelanhänger über 3500 kg zGM, sofern die zGM der Kombination 12000 kg nicht übersteigt
 

Befristung

bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung

Besonderheiten

Wer mit dem der Führerscheinklasse C1 Gewerblich fahren möchte muß zusätzlich noch die Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolvieren.

vorgeschriebene Sonderfahrten:

3 Überland, 1 Autobahn, 1 Beleuchtungsfahrt
in einem gemeinsamen Ausbildungsgang mit C1
3 Überland, 2 Autobahn, 2 Beleuchtungsfahrt

Dauer der Fahrprüfung:

85 Minuten

Vorbesitz:

C1

Mindestalter:

18 Jahre

Einschluss:

BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden

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Klasse C

  • Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeugen der Klassen A1, A2 , A - mit mehr als 3500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
  • Anhänger bis zu 750 kg zGM
 

Befristung

auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung

Besonderheiten

Wer mit dem der Führerscheinklasse C1 Gewerblich fahren möchte muß zusätzlich noch die Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolvieren.

vorgeschriebene Sonderfahrten:

5 Überland, 2 Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrt
in einem gemeinsamen Ausbildungsgang mit CE
3 Überland, 1 Autobahn, 0 Beleuchtungsfahrt

Dauer der Fahrprüfung:

85 Minuten

Vorbesitz:

Klasse B

Mindestalter

21 Jahre
18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.

Einschluss:

C1

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Klasse CE

  • Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Kl. C und Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zGM
     
     
     
 

Befristung

auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung

Besonderheiten

Wer mit dem der Führerscheinklasse C1 Gewerblich fahren möchte muß zusätzlich noch die Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolvieren.

vorgeschriebene Sonderfahrten:

5 Überland, 2 Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrt
in einem gemeinsamen Ausbildungsgang mit C
5 Überland, 2 Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrt

Dauer der Fahrprüfung:

85 Minuten

Vorbesitz:

Klasse C1

Mindestalter

21 Jahre
18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.

Einschluss:

BE C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und (bei Vorbesitz D)

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Klasse L

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, mit einer bbH bis zu 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern (mit 25 km/h-Schild) bis 25 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h bbH und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
 

Besonderheiten:

keine praktische Fahrprüfung!
nach 14 Unterrichtseinheiten wird nur eine theoretische Prüfung gemacht.

Erwerb:

direkt

Einschluss:

keine

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Klasse T

  • Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
    - ab 16 Jahren bis 40 km/h
    - ab 18 Jahren bis 60 km/h für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (jeweils auch mit Anhängern)
 

Dauer der Fahrprüfung:

70 Minuten

Erwerb

direkt

Mindestalter

16 Jahre

Einschluss:

AM, L

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